UKSH-Bewerbungsportal für internationale Pflegeauszubildende
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UKSH-Bewerbungsportal für internationale Pflegeauszubildende

Technisch und operativ bereitgestellt durch die Calmaroi GmbH.

Cookie-Richtlinie

Informationen zu Cookies und vergleichbaren Technologien auf career.uksh.de.

Stand: 21. August 2026 · Version 1.0 · Inkrafttreten: 22. August 2026

§ 1 Allgemeines

Diese Cookie-Richtlinie erläutert, welche Cookies und vergleichbaren Technologien die Calmaroi GmbH („Calmaroi“, „wir“) beim Betrieb des UKSH-Bewerberportals für internationale Pflegeauszubildende einsetzt und zu welchem Zweck dies geschieht. Sie gilt für career.uksh.de.

§ 2 Was sind Cookies und vergleichbare Technologien?

Cookies sind kleine Textdateien, die beim Besuch einer Website auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert werden. Sie ermöglichen es unter anderem, eine Sitzung aufrechtzuerhalten, Einstellungen zu speichern oder die Plattform technisch abzusichern.

Vergleichbare Technologien können technische Informationen über Seitenaufrufe oder Vorgänge übermitteln, ohne selbst ein Cookie auf dem Endgerät zu speichern. Welche Technologien das Bewerberportal tatsächlich einsetzt, wird in den folgenden Abschnitten beschrieben.

§ 3 Von Calmaroi eingesetzte Cookies

Das Bewerberportal setzt derzeit ausschließlich das folgende eigene, technisch notwendige Cookie ein:

CookieZweckSpeicherdauerAnbieter
cal_apply_sessionAnmeldung, Sitzungsverwaltung und sichere Zuordnung zum verwendeten BewerberportalHöchstens 8 Stunden; bei mehr als 15 Minuten Inaktivität wird die Sitzung ungültig; Löschung beim AbmeldenCalmaroi (Erstanbieter)

Das Cookie ist technisch gegen den Zugriff durch clientseitige Skripte geschützt (HttpOnly), wird ausschließlich für den Host career.uksh.de verwendet und in der Produktivumgebung nur über verschlüsselte HTTPS-Verbindungen übertragen.

Separate Cookies für CSRF-Schutz, Cookie-Einstellungen oder Lastverteilung werden durch das Bewerberportal derzeit nicht gesetzt.

§ 4 Rechtsgrundlage

Das Cookie cal_apply_session ist unbedingt erforderlich, um das vom Nutzer ausdrücklich gewünschte Bewerberportal einschließlich Anmeldung und Sitzungsverwaltung bereitzustellen. Für seine Speicherung ist daher gemäß § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG keine Einwilligung erforderlich.

Soweit dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Durchführung des Registrierungs- und Bewerbungsprozesses sowie auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Gewährleistung eines sicheren und funktionsfähigen Portalbetriebs.

§ 5 Keine externen Analyse- oder Marketingdienste

Das Bewerberportal bindet derzeit keine externen Analyse- oder Marketingdienste, keine Social-Media-Integrationen und keine Drittanbieter-Trackingdienste ein. Analyse-, Marketing- oder Social-Media-Cookies werden nicht gesetzt.

Das in § 5a beschriebene interne, pseudonyme Prozess-Tracking erfolgt ohne ein zusätzliches Tracking-Cookie und ohne Weitergabe der dabei erfassten Informationen an externe Trackinganbieter.

Sollte sich der Einsatz solcher Technologien künftig ändern, wird diese Richtlinie vor ihrer Aktivierung aktualisiert. Soweit rechtlich erforderlich, werden die Technologien erst nach einer gesonderten Einwilligung eingesetzt.

§ 5a Internes, pseudonymes Prozess-Tracking

Das Bewerberportal erfasst intern technische Nutzungs- und Prozessereignisse, um den Bewerbungsprozess bereitzustellen, den Bearbeitungsfortschritt nachzuvollziehen, Fehler und Missbrauch zu erkennen sowie die Nutzerführung und die technische Zuverlässigkeit der Plattform zu verbessern.

Abhängig vom jeweiligen Ereignis werden insbesondere folgende Informationen verarbeitet:

  • aufgerufener Seiten- oder Funktionsbereich,
  • Zeitpunkt und Nutzungsdauer,
  • Bildschirm- und Fenstergröße sowie Gerätedarstellung,
  • Browsersprache und Zeitzone,
  • verwendetes Portalprofil,
  • Bewerbungsart, technischer Bewerbungsstatus und Bearbeitungsschritt,
  • technische Prozessereignisse wie Laden des Bewerbungsstands, Speichern eines Entwurfs oder Einreichen einer Bewerbung.

Sobald eine Bewerbung angelegt wurde, können zusammengehörige Ereignisse über eine pseudonyme Prozesskennung verbunden werden. Diese Kennung wird mittels eines kryptografischen Verfahrens aus einer internen Bewerbungskennung erzeugt. Die Ereignisdaten enthalten keine Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Dokumentnamen, Dokumentinhalte, Formularfreitexte oder unveränderte Bewerber- und Bewerbungskennungen.

Die pseudonyme Prozesskennung wird im Browser nur während der laufenden Nutzung im Arbeitsspeicher gehalten. Sie wird nicht in Cookies, Local Storage, Session Storage oder der URL gespeichert.

Die Verarbeitung erfolgt innerhalb der von Calmaroi betriebenen technischen Protokollierungs- und Auswertungsinfrastruktur. Es werden hierfür keine externen Trackinganbieter eingesetzt.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit die Verarbeitung für die Durchführung des Bewerbungs- und Vermittlungsprozesses erforderlich ist, sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO aufgrund des berechtigten Interesses an Prozessqualität, Fehleranalyse, Missbrauchserkennung und Systemsicherheit.

§ 6 Verwaltung und Deaktivierung von Cookies

Nutzer können in ihren Browsereinstellungen vorhandene Cookies jederzeit löschen oder die Speicherung neuer Cookies verhindern.

Wird das technisch notwendige Cookie cal_apply_session gelöscht oder blockiert, können insbesondere die Anmeldung, die Aufrechterhaltung der Sitzung sowie das Fortsetzen oder Einsehen einer Bewerbung nicht oder nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren.

§ 7 Änderungen dieser Richtlinie

Calmaroi behält sich vor, diese Cookie-Richtlinie bei Änderungen der eingesetzten Technologien oder der Rechtslage anzupassen. Es gilt die jeweils aktuelle, auf der Plattform veröffentlichte Fassung.

§ 8 Kontakt

Bei Fragen zu dieser Cookie-Richtlinie wenden Sie sich an:

Calmaroi GmbH
Römerstraße 15
63450 Hanau
E-Mail: info@calmaroi.de